Unser 294 Quadratmeter großes Foyer ist für Ausstellungen, Vernissagen etc. bestens geeignet.
Unser 294 Quadratmeter großes Foyer ist für Ausstellungen, Vernissagen etc. bestens geeignet.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse am Bürgerhaus HeidelBERG. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die meisten Fragen zu einer Anmietung immer ähnlich sind. In unserem FAQ finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen. Bitte schauen Sie erst in unserem FAQ nach ob Ihre Frage bereits beantwortet wurde bevor Sie telefonisch zu uns Kontakt aufnehmen. So können wir schneller Ihre Anfrage bearbeiten und auf Ihre Fragen individuell genauer eingehen.
Die Mietpreise der einzelnen Mietstufen und die Preise der Dienstleistungen finden Sie hier (Link einsetzen).
Wenn Sie eine Besichtigung wünschen, bitte kontaktieren Sie uns im Voraus. Eine Besichtigung ist jeden Donnerstag ab 17 Uhr oder auch individuell nach Absprache möglich. Sollte es Ihnen kurzfristig nicht möglich sein zum Besichtigungstermin zu kommen, so informieren Sie uns bitte (da wir auf sie warten).
Das Bürgerhaus HeidelBERG bietet verschiedene Mietstufen an. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Mietstufen und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.
Mietstufe 2: Öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden, kommunalen und sozialen Einrichtungen mit Stadtteilbezug sowie politischen Parteien aus Heidelberg)
Mietstufe 3: Private Veranstaltung (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern, Jubiläen, besondere Anlässe)
Mietstufe 4: Messen, Gewerbe- und Verkaufsveranstaltungen
Das Bürgerhaus ist mit einer sogenannten Andienküche ausgestattet. In der Küche dürfen kalte Speisen (Salate, belegte Brötchen) zubereitet werden. Für alle darüber hinausgehende Bedarfe ist einer unserer Catering-Kooperationsbetriebe zu beauftragen. Die Übersicht finden Sie unter hier (Link eingeben). Wichtig: Bitte beachten, dass es nicht möglich ist einen eigenen Caterer mitzubringen.
Das Bürgerhaus arbeitet mit festen Catering-Kooperationsbetrieben zusammen. Eine Übersicht finden Sie im Anhang. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist einen eigenen Caterer zu beauftragen.
Bei Vertragsabschluss wird eine verbindliche Anzahlung fällig. Diese beträgt 50 % der Grundmiete. Nach Eingang der Einzahlung auf unserem Konto ist die Anmietung verbindlich.
Der Restbetrag ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.
Bei der Erstellung der Mietunterlagen teilen Sie uns die gewünschte Übergabezeit mit. In der Regel ist diese ab 8 Uhr möglich. Für Ausnahmeregelungen bitte im Voraus anfragen. Unser Hausmeister gibt Ihnen eine Einweisung in die Schließanlage und die Bürgersaaltechnik.. Die Rückgabe muss am darauffolgenden Tag spätestens um 10 Uhr erfolgen. Dort überprüft unser Hausmeister den Zustand der Räumlichkeiten und notiert ggfs. Schäden im Rücknahmeprotokoll.
Nach der Veranstaltung wird eine Rechnung erstellt, bei der die Getränkevorauszahlung und die Kaution mit dem tatsächlichen Getränkeverbrauch, Kommissionsgebühren und eventuellen anderen Kosten (Erstattung Inventarverlust usw.) verrechnet werden. Kautionsrückzahlungen an den Mieter auf dessen Konto erfolgen in der Regel innerhalb von zwei Wochen, ggf. länger, wenn die Feststellung von Schäden am Inventar länger dauert.
Wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt, kann er einen anderen Mieter organisieren, der den Mietzeitraum übernimmt und einen gleich- oder höherwertigen Mietvertrag abschließt. Ist ihm dies nicht möglich, so muss er eine Entschädigung zahlen. Die Stornokosten staffeln sich wie folgt:
Es sind jedoch mindestens 50,00 Euro, als einmalige Entschädigung zu bezahlen; es sei denn, die Mieterin beschafft eine Nachmieterin, die einen gleich- oder höherwertigen Mietvertrag für denselben Zeitraum abschließt. Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit den Stornokosten verrechnet.
Die Entschädigung beträgt jedoch mind. 50 Euro.
Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur in schriftlicher Form zulässig