Dienstag 21. März 2023 12:44 Uhr
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Foyer

Unser 294 Quadratmeter großes Foyer ist für Ausstellungen, Vernissagen etc. bestens geeignet.

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Mietanfrage

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Mietvertrag Anlage Nutzungsordnung für Mieter
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Stufe 2 Mietvertrag Tagesveranstaltung für Homepage
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Stufe 3 Mietvertrag Tagesveranstaltung für Homepage
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Stufe 4 Mietvertrag Tagesveranstaltung für Homepage
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Bestuhlungsvarianten Buergerhaus HeidelBERG
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Liste Catering-Kooperationsbetriebe Bürgerhaus HeidelBERG
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Technische Ausstattung Bürgerhaus HeidelBERG
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Inventarliste Mieter Buergerhaus Heidelberg
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Inventarliste Mieter Bürgerhaus HeidelBERG (ohne Küche)
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FAQ Vermietung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse am Bürgerhaus HeidelBERG. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die meisten Fragen zu einer Anmietung immer ähnlich sind. In unserem FAQ finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen. Bitte schauen Sie erst in unserem FAQ nach ob Ihre Frage bereits beantwortet wurde bevor Sie telefonisch zu uns Kontakt aufnehmen. So können wir schneller Ihre Anfrage bearbeiten und auf Ihre Fragen individuell genauer eingehen.

Ich möchte das Bürgerhaus gerne für eine Veranstaltung mieten – was sind die einzelnen Schritte?
  1. Lesen Sie unseren FAQ und schauen Sie ob Ihre Fragen dort bereits beantwortet wurden. (Falls nicht können Sie diese im Mietantragsformular unter „Fragen/Wünsche“ gerne stellen.
  2. Schauen Sie in unserem Kalender ob Ihr Termin verfügbar ist. (Text noch anpassen, je nachdem wie die Kalenderansicht aussieht)
  3. Stellen Sie uns über das Mietantragsformular eine Mietanfrage. Füllen Sie möglichst alle Felder aus. Je detaillierter Ihre Anfrage ist, desto schneller können wir Ihnen antworten und ein Angebot erstellen.
  4. Nachdem wir Ihre Mietanfrage erhalten haben, dauert es in der Regel 1-2 Werktage bis wir Ihre Anfrage beantworten. Sollten Sie alle Angaben gemacht haben, schicken wir Ihnen dann meistens schon ein Angebot zu. Sollten wir noch Rückfragen an Sie haben, melden wir uns bei Ihnen per E-Mail oder telefonisch.
  5. Sobald wir von Ihnen Rückmeldung erhalten haben, dass Sie mit den Konditionen einverstanden sind, ist der Saal für Sie eine 1 Woche lang unverbindlich reserviert.
  6. Sollten wir in dieser Zeit eine Mietzusage von Ihnen erhalten, senden wir Ihnen die Mieterunterlagen (Mietvertrag, Nutzungsordnung, Bestuhlungsplan, Inventarliste, Getränkeliste )zu.
  7. Nachdem Sie den Mietvertrag erhalten haben, prüfen Sie die Angaben. Sollte alles korrekt sein, schicken Sie uns den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag zu. Überweisen Sie die Anzahlung auf das im Mietvertrag angegebene Konto.
  8. Sobald die Anzahlung bei uns eingegangen ist, schicken wir Ihnen einen gegenzeichnetes Exemplar des Mietvertrages zu. Die Anmietung ist nun verbindlich.
Ich möchte das Bürgerhaus mieten – wie sind die Preise?

Die Mietpreise der einzelnen Mietstufen und die Preise der Dienstleistungen finden Sie hier (Link einsetzen).

Besichtigungen der Räumlichkeiten - Ich interessiere mich für eine Anmietung der Räumlichkeiten. Wann kann ich diese besichtigen?

Wenn Sie eine Besichtigung wünschen, bitte kontaktieren Sie uns im Voraus. Eine Besichtigung ist jeden Donnerstag ab 17 Uhr oder auch individuell nach Absprache möglich. Sollte es Ihnen kurzfristig nicht möglich sein zum Besichtigungstermin zu kommen, so informieren Sie uns bitte (da wir auf sie warten).

Welche Mietstufe kommt für meine Veranstaltung in Frage?

Das Bürgerhaus HeidelBERG bietet verschiedene Mietstufen an. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Mietstufen und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

Mietstufe 2: Öffentliche Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden, kommunalen und sozialen Einrichtungen mit Stadtteilbezug sowie politischen Parteien aus Heidelberg)

Mietstufe 3: Private Veranstaltung (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Firmenfeiern, Jubiläen, besondere Anlässe)

Mietstufe 4: Messen, Gewerbe- und Verkaufsveranstaltungen

Ich möchte für meine Veranstaltung die Küche anmieten

Das Bürgerhaus ist mit einer sogenannten Andienküche ausgestattet. In der Küche dürfen kalte Speisen (Salate, belegte Brötchen) zubereitet werden. Für alle darüber hinausgehende Bedarfe ist einer unserer Catering-Kooperationsbetriebe zu beauftragen. Die Übersicht finden Sie unter hier (Link eingeben). Wichtig: Bitte beachten, dass es nicht möglich ist einen eigenen Caterer mitzubringen.

Ich plane für meine Veranstaltung/Feier ein Catering – welche Möglichkeiten habe ich?

Das Bürgerhaus arbeitet mit festen Catering-Kooperationsbetrieben zusammen. Eine Übersicht finden Sie im Anhang. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist einen eigenen Caterer zu beauftragen.

Bezahlung der Miete und Dienstleistungen

Bei Vertragsabschluss wird eine verbindliche Anzahlung fällig. Diese beträgt 50 % der Grundmiete. Nach Eingang der Einzahlung auf unserem Konto ist die Anmietung verbindlich.

Der Restbetrag ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.

Wie ist der Ablauf der Übergabe und Rücknahme der Räumlichkeiten?

Bei der Erstellung der Mietunterlagen teilen Sie uns die gewünschte Übergabezeit mit. In der Regel ist diese ab 8 Uhr möglich. Für Ausnahmeregelungen bitte im Voraus anfragen. Unser Hausmeister gibt Ihnen eine Einweisung in die Schließanlage und die Bürgersaaltechnik.. Die Rückgabe muss am darauffolgenden Tag spätestens um 10 Uhr erfolgen. Dort überprüft unser Hausmeister den Zustand der Räumlichkeiten und notiert ggfs. Schäden im Rücknahmeprotokoll.

Wann erhalte ich meine Kaution zurück?

Nach der Veranstaltung wird eine Rechnung erstellt, bei der die Getränkevorauszahlung und die Kaution mit dem tatsächlichen Getränkeverbrauch, Kommissionsgebühren und eventuellen anderen Kosten (Erstattung Inventarverlust usw.) verrechnet werden. Kautionsrückzahlungen an den Mieter auf dessen Konto erfolgen in der Regel innerhalb von zwei Wochen, ggf. länger, wenn die Feststellung von Schäden am Inventar länger dauert.

Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag

Wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt, kann er einen anderen Mieter organisieren, der den Mietzeitraum übernimmt und einen gleich- oder höherwertigen Mietvertrag abschließt. Ist ihm dies nicht möglich, so muss er eine Entschädigung zahlen. Die Stornokosten staffeln sich wie folgt:

  • Rücktritt 8 Wochen vor Mietbeginn 50 % der in § 3 errechneten Grundkosten
  • Rücktritt 4 Wochen vor Mietbeginn 100 % der in § 3 errechneten Grundkosten
  • Rücktritt 2 Wochen vor Mietbeginn 100 % der in § 3 errechneten Grundkosten plus zusätzlich

Es sind jedoch mindestens 50,00 Euro, als einmalige Entschädigung zu bezahlen; es sei denn, die Mieterin beschafft eine Nachmieterin, die einen gleich- oder höherwertigen Mietvertrag für denselben Zeitraum abschließt. Eine bereits geleistete Anzahlung wird mit den Stornokosten verrechnet.

Die Entschädigung beträgt jedoch mind. 50 Euro.

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist nur in schriftlicher Form zulässig